Wichtige Kundeninformation –
bitte lesen!
Sehr geehrte Damen und
Herren,
die Veränderungen im
Schornsteinfegerhandwerk führen in den nächsten Jahren zu
einem Wandel. Die neuen Anforderungen, denen sich das Handwerk stellt, möchte
ich Ihnen kurz darstellen.
Ab dem 1. Januar 2013 ändert sich das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz grundlegend. Im Rahmen dieser
Neuordnung bin ich verpflichtet Ihnen bis zum 31.12.2012 einen Feuerstättenbescheid auszustellen.
Dieser enthält alle Angaben, wann und welche Kehr- und Überprüfungsarbeiten in
Ihrem Gebäude durchgeführt werden müssen.
Das ab 2013 geltende neue
Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) verpflichtet
den Eigentümer, die in dem Feuerstättenbescheid aufgeführten erforderlichen
Reinigungs- und Überprüfungstätigkeiten termingerecht von einem Schornsteinfeger-Fachbetrieb
durchführen zu lassen.
Meine Mitarbeiter und ich würden uns
freuen,
auch in Zukunft „Ihre Schornsteinfeger“ zu sein!
Um Ihnen hierbei maximale
Sicherheit zu geben, bieten wir Ihnen bereits heute an, die
gesetzlich vorgegebenen Arbeiten
auch weiterhin in Ihrem Haus
durchzuführen und
Sie bei der Fristenüberwachung zu
entlasten. Sie müssen hierzu nichts weiter tun, wir informieren Sie
rechtzeitig.
Möchten Sie jedoch einen
anderen Schornsteinfegerbetrieb beauftragen, bitte ich um
eine kurze Mitteilung.
Neben der Änderung des
SchfHwG wurde in diesem Jahr noch die Kehr- und Überprüfungsordnung angepasst
und eine neue Bundesimmissionsschutzverordnung ist in Kraft getreten. Durch
diese vollkommen neue Gesetzeslage können die Rechnungsbeträge teils erheblich
von den Vorjahresrechnungen abweichen. Ich bitte an dieser Stelle um
Verständnis, da das Schornsteinfegerhandwerk keinen Einfluss auf die Gebühren- und Gesetzesgestaltung hat.
Weiterführende Informationen
zu den hier angesprochenen Punkten finden Sie auf unserer Internetseite unter www.schornsteinfeger-eifel.de
Gerne geben meine
Mitarbeiter und ich Ihnen persönlich nähere Informationen zu diesen wichtigen
Änderungen für Haus- und Wohnungseigentümer.
Rufen Sie uns an Tel.02449 – 91 99 908 Wir sind für Sie da!
Herzliche Grüße
Ihre
Bezirksschornsteinfegermeisterin